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Referenzen sind ein wichtiger Teil eines jeden Lebenslaufs. Sie heben Ihre Erfahrungen und Fähigkeiten hervor und machen Sie zu einem attraktiven Kandidaten für die Stelle. Doch nicht jede Referenz ist gleich wertvoll. Wir sagen Ihnen, welche Referenzen für einen Arbeitgeber wertvoll sind und wie Sie sie einholen können.
Ein Arbeitszeugnis ist eine persönliche, berufliche oder akademische Information, die bei der Bewerbung um eine Stelle nützlich sein kann. Referenzen können in Lebensläufen oder Anschreiben enthalten sein und einem potenziellen Arbeitgeber auch direkt vorgelegt werden. Referenzen dienen als Nachweis, dass ein Bewerber vertrauenswürdig und für eine bestimmte Stelle qualifiziert ist. Bewerber nutzen ihre Referenzen häufig, um ihre Fähigkeiten und Erfahrungen zu demonstrieren und ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen.
Referenzen können in schriftlicher oder mündlicher Form vorgelegt werden. Schriftliche Referenzen dienen als dauerhafter Beweis für das, was der Empfehlungsgeber sagt. Mündliche Referenzen dienen hauptsächlich als zusätzliche Informationen oder als Erweiterung des Inhalts der schriftlichen Referenz. Bei den Empfehlungsgebern kann es sich um Angestellte, Kollegen, Vorgesetzte oder Lehrer handeln. Bewerber können auch auf Referenzen von Personen zurückgreifen, die nicht direkt mit ihrem Berufsleben oder ihrer Ausbildung zu tun haben, wie z. B. Freunde oder Familienmitglieder.
RODO ist die neue Datenschutzverordnung, die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist. Referenzen sind eines der Dinge, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten können, um Ihre Erfahrung und Qualifikationen zu bestätigen. Viele Menschen haben das Problem, dass sie nicht wissen, ob sie nach Inkrafttreten der RODO noch Referenzen von ihren Arbeitgebern erhalten können.
Ich werde im Folgenden versuchen, diese Frage zu beantworten. Nach der RODO sind Arbeitszeugnisse zulässig, wenn die Person, die sie ausstellt, damit einverstanden ist. Ein Arbeitgeber kann also von seinen Arbeitnehmern Arbeitszeugnisse verlangen, muss aber deren Zustimmung einholen. Die Zustimmung muss freiwillig sein und kann jederzeit widerrufen werden. Das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer der Weitergabe seiner Zeugnisse an seinen derzeitigen oder potenziellen Arbeitgeber zustimmen kann, aber auch, dass er sie nicht weitergeben möchte. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die RODO keine negativen Auswirkungen auf Arbeitszeugnisse hat. Arbeitgeber können nach wie vor Arbeitszeugnisse von ihren Arbeitnehmern verlangen, müssen aber deren Zustimmung einholen.