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Ab 2019 stehen uns Änderungen bei den Vorzugsbeiträgen zur Sozialversicherung für Unternehmer bevor. Die neuen Regelungen werden für eine Gruppe von Kleinstunternehmen gelten, deren Umsätze eher gering sind. Was sind die Vorteile der so genannten “kleinen ZUS” und wer hat Anspruch auf sie?
Diekleine ZUS ist ein neuer Vorschlag für Unternehmer, deren Einkommen im Durchschnitt das 2,5-fache des Mindestlohns pro Monat bzw. das 30-fache des Mindestlohns pro Jahr nicht übersteigt. Zwei Punkte sind an dieser Stelle erwähnenswert. Erstens geht es um den Umsatz, nicht um das Einkommen. Unternehmer, die einen hohen Umsatz haben (weil sie ihre Auftragnehmer, ihre Mitarbeiter, bezahlen), haben auch Einnahmen, die in der Regel über den oben beschriebenen Anforderungen liegen. Der zweite Punkt betrifft die Höhe des Mindestlohns. Im Jahr 2018 beträgt dieser 2100 PLN brutto. Der kleine ZUS umfasst keine Krankenversicherungsbeiträge, sondern nur die Sozialversicherung.
Die kleine ZUS kann von Unternehmern in Anspruch genommen werden, die:
Unternehmer, die ihr Unternehmen gerade erst gründen, können diese Form nicht in Anspruch nehmen. Für diese Personen gibt es jedoch eine Starthilfe und ermäßigte ZUS-Beiträge.
DieKleine ZUS soll dazu beitragen, eine große Zahl von Menschen aus der Schattenwirtschaft herauszuholen, und ist auch als Möglichkeit für einige Unternehmer gedacht, ihre Geschäftstätigkeit vorübergehend einzustellen. Es wird geschätzt, dass mehr als 170.000 Unternehmen von diesen Lösungen profitieren könnten. Der Mindestsatz der ZUS wird 520 PLN betragen, und mit steigendem Einkommen wird er bis zur so genannten großen ZUS ansteigen (derzeit liegt er bei etwa 1230 PLN). In der Praxis wird eine Person mit einem Einkommen von etwa 48.000 PLN im Jahr nur 200 PLN an ZUS-Beiträgen pro Monat erhalten. Gewerbetreibende und Angehörige freier Berufe kommen nicht in den Genuss der Befreiung.