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Mały ZUS: dla kogo i od kiedy

Kleine ZUS: für wen und ab wann?

Ab 2019 stehen uns Änderungen bei den Vorzugsbeiträgen zur Sozialversicherung für Unternehmer bevor. Die neuen Regelungen werden für eine Gruppe von Kleinstunternehmen gelten, deren Umsätze eher gering sind. Was sind die Vorteile der so genannten “kleinen ZUS” und wer hat Anspruch auf sie?

Was ist die “kleine ZUS”?

Diekleine ZUS ist ein neuer Vorschlag für Unternehmer, deren Einkommen im Durchschnitt das 2,5-fache des Mindestlohns pro Monat bzw. das 30-fache des Mindestlohns pro Jahr nicht übersteigt. Zwei Punkte sind an dieser Stelle erwähnenswert. Erstens geht es um den Umsatz, nicht um das Einkommen. Unternehmer, die einen hohen Umsatz haben (weil sie ihre Auftragnehmer, ihre Mitarbeiter, bezahlen), haben auch Einnahmen, die in der Regel über den oben beschriebenen Anforderungen liegen. Der zweite Punkt betrifft die Höhe des Mindestlohns. Im Jahr 2018 beträgt dieser 2100 PLN brutto. Der kleine ZUS umfasst keine Krankenversicherungsbeiträge, sondern nur die Sozialversicherung.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die kleine ZUS kann von Unternehmern in Anspruch genommen werden, die:

  • Bei der CEIDG registriert sind,
  • ein angemessenes Einkommen erzielen, d. h. höchstens 63 Tausend pro Jahr,
  • nicht in den Genuss der Mehrwertsteuerbefreiung kommen,
  • seit mindestens 60 Tagen im Geschäft sind.
Kleine ZUS: für wen und ab wann

Unternehmer, die ihr Unternehmen gerade erst gründen, können diese Form nicht in Anspruch nehmen. Für diese Personen gibt es jedoch eine Starthilfe und ermäßigte ZUS-Beiträge.

DieKleine ZUS soll dazu beitragen, eine große Zahl von Menschen aus der Schattenwirtschaft herauszuholen, und ist auch als Möglichkeit für einige Unternehmer gedacht, ihre Geschäftstätigkeit vorübergehend einzustellen. Es wird geschätzt, dass mehr als 170.000 Unternehmen von diesen Lösungen profitieren könnten. Der Mindestsatz der ZUS wird 520 PLN betragen, und mit steigendem Einkommen wird er bis zur so genannten großen ZUS ansteigen (derzeit liegt er bei etwa 1230 PLN). In der Praxis wird eine Person mit einem Einkommen von etwa 48.000 PLN im Jahr nur 200 PLN an ZUS-Beiträgen pro Monat erhalten. Gewerbetreibende und Angehörige freier Berufe kommen nicht in den Genuss der Befreiung.

Robert-Jan Lovink
Robert-Jan Lovink

Als Robert-Jan Lovink bin ich der Gründer und Autor von Fachmedien.net, einem digitalen Portal, das sich der Förderung von Geschäftsideen, Unternehmensfinanzierung und innovativen Lösungen für Unternehmen widmet. Meine Leidenschaft für die Geschäftswelt treibt mich an, Inhalte zu schaffen, die nicht nur informieren, sondern auch inspirieren. Ich glaube fest an die transformative Kraft der Digitalisierung, um Geschäftsprozesse zu verbessern und neue Märkte zu erschließen. Durch mein Engagement für Themen rund um Unternehmensfinanzierung und rechtliche Aspekte strebe ich danach, Unternehmern das notwendige Wissen und praktische Lösungen an die Hand zu geben, um ihre Unternehmen erfolgreich zu leiten und weiterzuentwickeln.

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