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Czym charakteryzuje się zwolnienie z podatku budowlanego – Freistellung?

Was sind die Merkmale der Freistellung von der Gebäudesteuer – Freistellung?

Nach deutschem Steuerrecht muss jedes Unternehmen, das in Deutschland Renovierungs- und Bauleistungen erbringt, sein Gewerbe beim örtlichen Finanzamt anmelden. Das Unternehmen erhält dann eine Steuernummer und kann auch eine Befreiung von der in unseren westlichen Nachbarländern geltenden Baustellenabgabe, der Freistellung (vollständiger Name: Freistellungsbescheinigung), beantragen. Erfahren Sie, was Sie über die Bausteuer in Deutschland wissen müssen.

Freistellung – wie funktioniert sie im deutschen Steuersystem?

Jeder Inhaber eines Unternehmens, das in Deutschland Bauleistungen erbringt, muss einen Antrag auf Freistellung, d. h. Befreiung von der Gebäudesteuer, stellen. Dabei ist es unerheblich, in welchem Land die Geschäftstätigkeit formell registriert ist. Die deutschen Behörden berücksichtigen nur den tatsächlichen Ort der Erbringung der betreffenden Leistungen. In der Praxis erweist sich die Gewährung einer Freistellung für ein Unternehmen in der Regel als reine Formalität. Grundsätzlich kann die Freistellung von jedem Unternehmen in Anspruch genommen werden, das einen Antrag bei den deutschen Behörden stellt und nachweisen kann, dass keine offenen Rückstände oder andere ungelöste Probleme mit dem örtlichen Finanzamt bestehen.

Warum lohnt es sich, die Freistellung zu beantragen, wenn man ein Bauunternehmen in Deutschland betreibt? Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass die deutsche Bauabzugsteuer 15 Prozent des Bruttowertes jeder Rechnung beträgt, wenn der Unternehmer, der sie ausstellt, keine gültige Steuerbefreiungsbescheinigung besitzt. Wenn das Unternehmen keine solche Befreiung vorweisen kann, ist es daher Aufgabe des Auftraggebers, die fällige Steuer von jeder ausgestellten Rechnung abzuziehen und dann die entsprechende Meldung einzureichen und die Steuer an das deutsche Finanzamt abzuführen. Bei der Erbringung von Bauleistungen im Ausland ist es daher ratsam, die Freistellung zu beantragen – auf diese Weise muss sich der Unternehmer nicht um den Steuerabzug kümmern.

Erforderliche Unterlagen für die Beantragung einer Freistellung

Wenn Sie eine Freistellung von der Gebäudesteuer in Deutschland erhalten möchten, müssen Sie einen Antrag beim deutschen Finanzamt stellen. Dieser sollte auf dem dafür vorgesehenen Formular ausgefüllt werden und die erforderlichen Unterlagen enthalten. In Polen registrierte Bauunternehmen müssen dem Antrag ebenfalls eine Eintragung im Zentralregister und eine Ansässigkeitsbescheinigung des polnischen Finanzamtes beifügen. Andererseits sollten Unternehmer, die in Deutschland ein eigenes Unternehmen betreiben, daran denken, den Sitz des von ihnen geführten Gewerbes in der Anlage anzugeben.

Wo muss ich eine Freistellung beantragen?

Wie bereits erwähnt, muss der entsprechende Antrag auf Freistellung von der Gebäudesteuer in Deutschland beim örtlichen Finanzamt gestellt werden. In Deutschland gibt es vier dafür vorgesehene Institutionen. Zu welcher ein Unternehmen gehört, wird durch den Anfangsbuchstaben seines Namens bestimmt.

Ist es möglich, in Deutschland einbehaltene Bauabgaben zurückzufordern?

Es ist wichtig zu wissen, dass es möglich ist, die einbehaltene deutsche Bauabgabe zurückzufordern, auch wenn sie bereits von der zuständigen Behörde einbehalten wurde. Dazu muss der Unternehmer bei der Behörde einen entsprechenden Antrag stellen und die erforderlichen Protokolle vorlegen, aus denen hervorgeht, dass die Bauabzugsteuer vom Bauherrn tatsächlich gezahlt wurde. Allerdings sollte man sich darauf einstellen, dass das gesamte Verfahren recht zeitaufwendig sein kann, so dass es ratsam ist, sich frühzeitig um die Frage der Bauabzugssteuer zu kümmern.

Robert-Jan Lovink
Robert-Jan Lovink

Als Robert-Jan Lovink bin ich der Gründer und Autor von Fachmedien.net, einem digitalen Portal, das sich der Förderung von Geschäftsideen, Unternehmensfinanzierung und innovativen Lösungen für Unternehmen widmet. Meine Leidenschaft für die Geschäftswelt treibt mich an, Inhalte zu schaffen, die nicht nur informieren, sondern auch inspirieren. Ich glaube fest an die transformative Kraft der Digitalisierung, um Geschäftsprozesse zu verbessern und neue Märkte zu erschließen. Durch mein Engagement für Themen rund um Unternehmensfinanzierung und rechtliche Aspekte strebe ich danach, Unternehmern das notwendige Wissen und praktische Lösungen an die Hand zu geben, um ihre Unternehmen erfolgreich zu leiten und weiterzuentwickeln.

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