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Zmiany w podatkach od 2022

Steueränderungen ab 2022: Der Polish Deal führt eine Gesetzesänderung ein

Die Steueränderungen ab 2022 werden Realität. Laut der Liste der Steueränderungen, die am 23.11.2021 im Gesetzblatt der Republik Polen veröffentlicht wurde, führt die polnische Verordnung neue Regeln ein. Hier erfahren Sie, was Sie über die neuen Regeln wissen sollten.

Steueränderungen ab 2022: Historische Steuersenkungen

Nach Angaben der Nationalen Steuerinformation unterzeichnete Präsident Andrzej Duda am 16. November 2021 ein Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und anderer Gesetze. Dabei handelt es sich um eine so genannte historische Steuersenkung. Die meisten dieser Bestimmungen treten am 1. Januar 2022 in Kraft. Die historische Steuersenkung betrifft den Steuerfreibetrag. Er wird von derzeit 8.000 PLN auf 30.000 PLN angehoben. Wie auf der Website der Nationalen Steuerinformation zu lesen ist, sollen die Steueränderungen den Polen eine Reihe von Vorteilen bringen:
“In den Geldbörsen der Polen werden jährlich ca. 17 Milliarden PLN.Niedrigere Steuern werden gezahlt von 18 Millionen Polen. Fast 9 Millionen werden keine PIT mehr zahlen, darunter die Geringverdiener und etwa zwei Drittel der Rentner. Es wird ein Steuersatz von 32 Prozent gezahlt halb so viel Menschenals bisher – ihre Zahl wird von ca. 1,24 Millionen auf 620 Tausend sinken. Die neuen Lösungen sind vorteilhaft oder neutral für ca. 90 Prozent der Steuerzahler in Polen.

Steueränderungen ab 2022: Steuerschwelle

Wie im Amtsblatt zu lesen ist, wird ab dem 1. Januar 2022 auch die erste Steuerschwelle von 85.000 PLN auf 120.000 PLN angehoben, ab der ein persönlicher Einkommensteuersatz von 32 Prozent gilt.

Erleichterungen für die Mittelschicht

Für Arbeitnehmer mit einem Einkommen zwischen 5.701 PLN und 11.141 PLN pro Monat ist eine Entlastung derMittelklasse vorgesehen. Dieses Einkommen muss nach dem Steuertarif versteuert werden und die neue Entlastung ist bei der Berechnung der Einkommenssteuervorauszahlung zu berücksichtigen. Mit der genannten Regelung werden die oben genannten Gruppen in Gruppen eingeteilt

  • Personen mit einem Einkommen von 5.701 PLN bis 8.549 PLN
  • Personen mit einem Einkommen von 8.549 PLN bis 11.141 PLN;

Für beide Gruppen wird der Freibetrag wie folgt berechnet:

  • Entlastung für Personen im Bereich von 8.549 £: (Einkommen * (- 7,35 %) + 819,08 PLN) / 0,17,
  • Entlastung für Personen mit einem Einkommen von 8.549 PLN und mehr: (Einkommen * (- 7,35%) + 819,08zł) / 0,17,

Gesundheitsbeitrag ab 2022

Die Änderungen bei den Krankenversicherungsbeiträgen hängen mit der Nichtabzugsfähigkeit eines Teils der Krankenversicherungsbeiträge (7,75 %) zusammen, was bedeutet, dass die Arbeitnehmer 9 % der Krankenversicherungsbeiträge zahlen werden.

Krankenversicherungsbeiträge für Unternehmer

Die Gruppe, die bisher von den Krankenversicherungsbeiträgen befreit war, wie Vorstandsmitglieder und Bevollmächtigte, wird 9 % Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Einzelunternehmer, die nach den allgemeinen Vorschriften besteuert werden, müssen 9 % zahlen, während Unternehmer mit Pauschalsteuer 4,9 % zahlen. Unternehmer, die mit einer Pauschalsteuer besteuert werden, zahlen je nach Höhe des Einkommens 60 % bis 180 %, während der Gesundheitsbeitrag für Steuerzahler, die mit einer Steuerkarte abrechnen, 9 % beträgt (berechnet auf der Grundlage des Mindestlohns).

Änderungen der Steuern ab 2022: Steuerbefreiung

Der polnische Deal sieht Steuerbefreiungen von bis zu 85 528 PLN pro Steuerjahr vor für:

  • für Eltern von mindestens 4 Kindern (die die elterliche Gewalt haben und ausüben),
  • Personen, die aus dem Ausland zurückgekehrt sind, für 4 aufeinanderfolgende Jahre ab dem Jahr der Übersiedlung,
  • Rentner, sofern sie sozialversicherungspflichtig sind und keine Rente oder Hinterbliebenenrente beziehen.

Steuerbefreiungen sind die so genannte Familien- und Seniorenförderpolitik. Die gesamten Gesetze und Änderungen können auf der Website der Nationalen Steuerinformation und im Gesetzblatt der Republik Polen eingesehen werden.

Siehe auch: KSeF – neue Art von Rechnungen ab 1. Januar 2022r

Robert-Jan Lovink
Robert-Jan Lovink

Als Robert-Jan Lovink bin ich der Gründer und Autor von Fachmedien.net, einem digitalen Portal, das sich der Förderung von Geschäftsideen, Unternehmensfinanzierung und innovativen Lösungen für Unternehmen widmet. Meine Leidenschaft für die Geschäftswelt treibt mich an, Inhalte zu schaffen, die nicht nur informieren, sondern auch inspirieren. Ich glaube fest an die transformative Kraft der Digitalisierung, um Geschäftsprozesse zu verbessern und neue Märkte zu erschließen. Durch mein Engagement für Themen rund um Unternehmensfinanzierung und rechtliche Aspekte strebe ich danach, Unternehmern das notwendige Wissen und praktische Lösungen an die Hand zu geben, um ihre Unternehmen erfolgreich zu leiten und weiterzuentwickeln.

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