Newsletter Subscribe
Enter your email address below and subscribe to our newsletter
Für diejenigen, die legal in Deutschland arbeiten, gibt es verschiedene Leistungen, die Familien mit Kindern wirksam unterstützen. Polens westliches Nachbarland ist eines der am häufigsten von Polen gewählten Einwanderungsziele. Daher ist es wichtig zu wissen, dass auch Ausländer von zahlreichen Vergünstigungen profitieren können. Wenn Sie zu den Landsleuten gehören, die zu Arbeitszwecken in dieses Land auswandern, sollten Sie sich über die Regeln für die Gewährung von Familienleistungen informieren und darüber, wie sie sich auf Ihre Steuererklärung aus Deutschland auswirken.
Berufstätige Eltern in Deutschland können zwischen zwei Formen der finanziellen Unterstützung wählen: dem Kindergeld oder dem Kinderfreibetrag. Beide Unterstützungsformen sollen in erster Linie Familien die Erziehung und den Unterhalt ihrer Kinder erleichtern. Nach dem Steuerrecht ist es jedoch nicht möglich, Kindergeld und Kinderfreibetrag gleichzeitig zu erhalten. Die Eltern müssen daher entscheiden, welche Form der Unterstützung sie wählen. In manchen Situationen entscheidet das deutsche Finanzamt, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für eine bestimmte Familie günstiger ist. Informieren Sie sich über die grundlegenden Unterschiede zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag.
Das Kindergeld ist eine Familienleistung, die monatlich an die Eltern ausgezahlt wird und nicht steuerpflichtig ist. Anspruch auf diese Leistung hat jeder, der in Deutschland eine Identifikationsnummer hat und unbeschränkt steuerpflichtig ist. Kindergeld wird vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bzw. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn das Kind studiert, gezahlt. Um Kindergeld erhalten zu können, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein, wie z. B:
Wenn Sie Ihre Steuererklärung von Deutschland aus machen, können Sie auch als Ausländer Steuerfreibeträge in Anspruch nehmen, und einer der am häufigsten gewählten Freibeträge ist der Kinderfreibetrag. Wer Kinder erzieht, kann in diesem Jahr bis zu 8388 € absetzen. In den Vorjahren reichte der Betrag von 7008 € im Jahr 2014 bis 7248 € im Jahr 2016. Im Jahr 2022 setzt sich der Abzug aus dem materiellen Bedarf des Kindes sowie dem Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsbedarf zusammen. Es lohnt sich, jedes Jahr die aktuell geltenden Beträge zu überprüfen, da die Höchstbeträge schrittweise angehoben werden.
Sind die Eltern des Kindes geschieden oder geben sie aus anderen Gründen einzeln eine Steuererklärung ab, können sie jeweils die Hälfte des oben genannten Betrags absetzen. Der Abzug des Kinderfreibetrags mindert die Steuerbemessungsgrundlage, wodurch sich die Steuererstattung erhöht. Zu beachten ist jedoch, dass der Kinderfreibetrag nur Steuerpflichtigen der Steuerklassen 1 bis 4 zur Verfügung steht. Der Kinderfreibetrag kann bereits in der Steuererklärung im Jahr der Geburt des Kindes berechnet werden, die Höhe des Freibetrags wird jedoch je nach Geburtsmonat des Kindes reduziert.
In den meisten Fällen ist der Kindergeld-Freibetrag günstiger, aber aufgrund einer Änderung des Steuerrechts in Deutschland können nicht alle Steuerzahler davon profitieren. Für Arbeitnehmer, die angemeldet sind und eine ID-Nummer haben und im laufenden Jahr in Polens westlichem Nachbarland arbeiten, wird es immer günstiger sein, den Kindergeldzuschuss zu beantragen. Allerdings besteht der Anspruch auf diese Leistung ab 2018 nicht mehr für diejenigen, die ihr Arbeitsverhältnis in den Vorjahren beendet haben. In solchen Situationen ist es vorteilhafter, den Kinderfreibetrag für unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer mit hohem Einkommen in Deutschland zu berechnen.