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Der Aufsichtsrat ist das gesetzliche Organ vieler Unternehmen. Ihm kommt eine besondere Rolle bei der Gestaltung und Überwachung der Tätigkeit des Unternehmens zu. Er ist für das Wohlergehen des Unternehmens und für die Interessen der Eigentümer verantwortlich. Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden von den Eigentümern des Unternehmens für eine Amtszeit gewählt. Der Aufsichtsrat hat die Pflicht, im Interesse des Unternehmens zu handeln und nicht im eigenen Interesse oder dem der einzelnen Eigentümer.
Ein Aufsichtsrat ist ein Gremium, das die Geschäftsführung eines Unternehmens unterstützt und dessen Mitglieder aus dem Kreis der Vertreter der Aktionäre gewählt werden. In Polen gibt es den Aufsichtsrat seit dem 1. Januar 2009, als eine Änderung des Gesetzbuches für Handelsgesellschaften in Kraft getreten ist. Zu seinen Aufgaben gehört es, die Interessen der Aktionäre zu wahren und die Tätigkeit des Vorstands zu kontrollieren. Der Aufsichtsrat ist ein dem Vorstand untergeordnetes Organ, dessen Mitglieder den Vorstandsvorsitzenden und die anderen Vorstandsmitglieder in Fragen der Unternehmensführung beraten müssen.
Der Aufsichtsrat ist auch für die Bewertung der Wirksamkeit des Vorstands und seiner Effizienz zuständig. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat das Recht, ein Disziplinarverfahren gegen ein Mitglied des Vorstands einzuleiten. Dieses Gremium setzt sich in der Regel aus mehreren Personen zusammen, die aus den Reihen der Anteilseignervertreter für die Dauer der Amtszeit (z. B. 3 Jahre) gewählt werden. Der Aufsichtsrat kann auch aus der gesetzlich vorgeschriebenen Zahl von 7 Mitgliedern bestehen, von denen bis zu 5 aus dem Kreis der Personen zu bestellen sind, die von einem oder mehreren Aktionären, die zusammen mindestens 10 % der Gesamtstimmenzahl halten, vorgeschlagen werden.
Der Aufsichtsrat ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Organ vieler Unternehmen, dessen Mitglieder von den Aktionären gewählt werden. Der Aufsichtsrat ist für die Kontrolle und Überwachung der Tätigkeit des Unternehmens und seiner Geschäftsführung zuständig. Es ist nützlich zu wissen, wer Mitglied des Aufsichtsrats sein kann und welche Aufgaben er hat. Eine Person kann Mitglied des Aufsichtsrates sein, wenn sie alle folgenden Bedingungen erfüllt:
– die polnische Staatsbürgerschaft besitzt,
– Sie ist voll geschäftsfähig,
– nicht rechtskräftig wegen einer vorsätzlichen Straftat, die durch öffentliche Anklage verfolgt wird, oder einer vorsätzlichen Steuerstraftat verurteilt worden ist,
– wurde nicht wegen eines Disziplinarvergehens verurteilt oder hat die Ausübung der richterlichen oder staatsanwaltlichen Tätigkeit nicht beeinträchtigt,
– über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, um eine wirksame Kontrolle über die Tätigkeit des Unternehmens auszuüben.
Eine Person kann auch Mitglied des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft sein, wenn sie zusätzlich die folgende Bedingung erfüllt: keine kapitalmäßige oder persönliche Verbindung mit dem Vorstandsvorsitzenden oder den ersten vier Aktionären, was die Anzahl betrifft. Eine kapitalmäßige Verflechtung bedeutet, dass er oder sie mindestens 10 % der Gesamtstimmenzahl in der Hauptversammlung hält. Eine persönliche Verbindung bedeutet, dass die Person der Ehegatte, Elternteil oder Großelternteil des Vorstandsvorsitzenden oder der vier zahlenmäßig ersten Aktionäre ist.
Juristische Personen können Mitglieder des Aufsichtsrates von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien sein. Juristische Personen können auch Mitglieder des Aufsichtsrats von Gesellschaften mit beschränkter Haftung sein, wenn sie aufgrund ihrer Kenntnisse und Erfahrungen in der Lage sind, eine wirksame Kontrolle über die Tätigkeit der Gesellschaft auszuüben. Wie aus den obigen Ausführungen hervorgeht, kann der Aufsichtsrat von natürlichen oder juristischen Personen gebildet werden. Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden von den Aktionären gewählt und müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Der Aufsichtsrat ist für die Kontrolle und Überwachung der Tätigkeiten des Unternehmens und seiner Geschäftsführung zuständig.
Der Aufsichtsrat ist ein Beratungs-, Kontroll- und Aufsichtsorgan. Er fasst Beschlüsse in Angelegenheiten, die für das Unternehmen von Bedeutung sind. Wie fasst der Aufsichtsrat Beschlüsse? Der Aufsichtsrat ist ein Organ der Gesellschaft, dessen Aufgabe es ist, Beschlüsse in wichtigen Angelegenheiten der Gesellschaft zu fassen. Der Aufsichtsrat wird auf der Grundlage der Satzung oder des Notariatsakts der Gesellschaft gebildet. Er setzt sich aus Vertretern zusammen, die von den Aktionären gewählt werden. Der Aufsichtsrat fasst seine Beschlüsse in Sitzungen, die nach Bedarf, mindestens aber einmal jährlich, einberufen werden können.
Die Sitzungen des Aufsichtsrats werden von seinem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter geleitet. Zur Beschlussfassung des Rates ist die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Ratsmitglieder und die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder erforderlich. Ist weniger als die Hälfte der Ratsmitglieder anwesend, bedarf der Beschluss der Mehrheit der versammelten Stimmen, um gefasst zu werden. Die Beschlüsse des Rates werden in der Sitzung mündlich oder schriftlich verkündet und vom Vorsitzenden oder Sekretär des Rates und den anwesenden Mitgliedern unterzeichnet. Der Rat kann Beschlüsse auch in elektronischer Form fassen, wenn diese Form in der Satzung vorgesehen ist. Die Beschlüsse des Rates sind für alle Mitglieder des Rates verbindlich, unabhängig davon, ob sie an ihnen teilnehmen oder nicht.