Enter your email address below and subscribe to our newsletter

Arbeitsvertrag und Mandatsvertrag: wesentliche Unterschiede

Der Arbeitsvertrag und der Mandatsvertrag sind die beiden häufigsten Formen, die Arbeitnehmern derzeit angeboten werden. Diese beiden Formen der Beschäftigung weisen einige Unterschiede auf, auch wenn Provisionsverträge nach den geltenden Rechtsvorschriften nicht mehr wirklich “Schrottverträge” sind. Was sind die Hauptunterschiede zwischen einem Arbeitsvertrag und einem Mandatsvertrag? Wir schlagen vor.

Zunächst ist daran zu erinnern, dass für einen Arbeitsvertrag das Arbeitsgesetzbuch gilt, während für einen Mandatsvertrag das Zivilgesetzbuch gilt. Die meisten Unterschiede zwischen den beiden Vertragsformen ergeben sich aus der Rechtsgrundlage.

Beiträge zur Sozialversicherung

Nach geltendem Recht sind die Sozialversicherungsbeiträge sowohl für den Arbeitsvertrag als auch für den Mandatsvertrag zu entrichten. Für Studenten unter 26 Jahren müssen jedoch keine Beiträge auf einen Mandatsvertrag gezahlt werden. Dies ist für Studenten von Vorteil, da sie ohnehin über ihre Eltern oder die Universität versichert sind.

Sicherheit und Stabilität

Ein Arbeitsvertrag bietet mehr Sicherheit durch ein festes Gehalt, das am selben Tag im Monat gezahlt wird, und eine längere Kündigungsfrist. Dies kann für die einen ein Vorteil, für die anderen aufgrund der geringen Flexibilität ein Nachteil sein. Im Falle eines Arbeitsvertrags besteht auch ein Kündigungsschutz, z. B. für Schwangere, aber sobald der befristete Vertrag endet, hat die Mutter ohnehin keinen Anspruch auf Mutterschaftsurlaub. Es sei darauf hingewiesen, dass die Arbeitnehmerin derzeit sowohl bei Arbeits- als auch bei Provisionsverträgen Anspruch auf den Mindestlohn hat.

Arbeitsvertrag und Mandatsvertrag

Ort der Arbeit

Im Falle eines Arbeitsvertrags sind der Arbeitsort und die Arbeitszeit genau festgelegt. Im Falle eines Auftragsvertrags kann der Arbeitgeber dagegen keine Arbeitstage, -stunden oder -zeiten vorschreiben. Tatsächlich kommt es sehr häufig vor, dass Arbeitgeber einen Mandatsvertrag als eine billigere Form des Arbeitsvertrags behandeln und sich nicht an diese Vorschriften halten.

Bezahlter Urlaub

Ein Arbeitsvertrag ist für den Arbeitnehmer in Bezug auf die Urlaubstage, auf die jeder Arbeitnehmer (auch Teilzeitbeschäftigte) Anspruch hat, von Vorteil. Im Gegensatz dazu hat der Auftraggeber im Falle eines Provisionsvertrags keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub.

Robert-Jan Lovink
Robert-Jan Lovink

Als Robert-Jan Lovink bin ich der Gründer und Autor von Fachmedien.net, einem digitalen Portal, das sich der Förderung von Geschäftsideen, Unternehmensfinanzierung und innovativen Lösungen für Unternehmen widmet. Meine Leidenschaft für die Geschäftswelt treibt mich an, Inhalte zu schaffen, die nicht nur informieren, sondern auch inspirieren. Ich glaube fest an die transformative Kraft der Digitalisierung, um Geschäftsprozesse zu verbessern und neue Märkte zu erschließen. Durch mein Engagement für Themen rund um Unternehmensfinanzierung und rechtliche Aspekte strebe ich danach, Unternehmern das notwendige Wissen und praktische Lösungen an die Hand zu geben, um ihre Unternehmen erfolgreich zu leiten und weiterzuentwickeln.

Articole: 314

Un comentariu

Lasă un răspuns