60 Jahre NEUE JURISTISCHE WOCHENSCHRIFT
{mosimage}(19.09.2007 -pm) Zeitschriften-Flaggschiff der Juristen künftig noch aktueller
Sie ist das Zeitschriften-Flaggschiff der Juristen. Die orange-rot leuchtenden Hefte der „Neuen Juristischen Wochenschrift“ (NJW) informieren wöchentlich Rechtsanwälte, Wirtschaftsjuristen, Justiz, Verwaltung, Notare und Juristen an Hochschulen über die aktuellsten Entwicklungen in Rechtsprechung und anwaltlicher Praxis. Im Oktober feiert die „Neue Juristische Wochenschrift“, die im Verlag C.H.Beck erscheint und mit über 100.000 Lesern als die führende juristische Fachzeitschrift in Deutschland gilt, ihren 60. Geburtstag. Dabei präsentiert sich die NJW heute jünger denn je. Ihre Inhalte sind nicht nur als gedrucktes Heft, sondern auch über Internet, als Daten-DVD sowie als Hörbuch-CD verfügbar.
Prof. Dr. Achim Schunder, Schriftleiter der NJW: „Wir sind glücklich, seit 60 Jahren eine so erfolgreiche Publikation kreieren zu dürfen. Den Anspruch einer unabhängigen, juristischen Zeitschrift mit voller Themenvielfalt für Praktiker hat die NJW seit ihrer Gründung gewahrt. Das soll auch künftig so bleiben.“
Vor allem wegen ihrer Themenbreite und zuverlässigen Berichterstattung über alle Rechtsgebiete ist die NJW laut Urteil des Bundesgerichtshofs seit Jahren Pflichtlektüre für alle Rechtsanwälte in Deutschland. Schriftleiter Schunder: “Hinzu kommt unsere Aktualität. Für ganz eilige Leser erweitern wir unsere Beilage ,NJW-Spezial’ mit der neuesten kommentierten Rechtsprechung ab Oktober sogar von neun auf elf Themengebiete. Zudem erscheint das übersichtliche ,Spezial’ dann zweimal statt bisher einmal im Monat.“
Begehrt ist die NJW bei Juristen aber auch aufgrund ihres größten juristischen Stellenmarkts in Deutschland - mit über 3.000 qualifizierten Stellenangeboten jährlich…
Beschwerliche NJW-Gründerzeit
Rückblick: Es war Mitte Oktober 1947, als der Mitbegründer der „Neuen Juristischen Wochenschrift“, der Verlagsmitarbeiter und Rechtsanwalt Dr. Alfred Flemming, in der Beck’schen Druckerei in Nördlingen (Bayern) endlich das erste Heft der NJW in Händen hielt. Vorausgegangen war mehr als ein Jahr beschwerlicher Gründungstätigkeit unmittelbar nach Kriegsende. In zähen Verhandlungen musste der amerikanischen Militärregierung die Genehmigung für die neue Zeitschrift abgerungen werden, außerdem die Zuteilung des für den Druck benötigten Papiers. Flemming reiste unermüdlich durch Deutschland, um passende Mitherausgeber zu gewinnen.
Auch ein zugkräftiger Zeitschriftentitel musste her. Flemming war es, der - eingehüllt in Zigarettenqualm an der Schreibmaschine sitzend - den Spontaneinfall hatte: „Neue Juristische Wochenschrift“. Ein gewagter Titel, denn allen Beteiligten war klar, dass die neugegründete Wochenschrift zumindest in der Anfangsphase höchstens würde monatlich erscheinen können. Unweigerlich kam es mit dem ersten Heft zum Rechtsstreit. Das Gericht untersagte der NJW zeitweise die Verwendung der Bezeichnung „Wochenschrift“. Doch Flemming ließ sich nicht beirren, druckte in den Titel anstelle des verbotenen Wortes drei Sternchen. Wenige Monate später einigten sich die Parteien gütlich. Kurz darauf erschien die NJW mehrmals monatlich, seit 1953, ihrem Namen entsprechend, wöchentlich.
Heute zahlreiche Fachzeitschriften im Verlag C.H.Beck
Angesichts der in den Folgejahren gestiegenen Flut an Gerichtsentscheidungen sowie des Trends eines Eigenlebens verschiedener Rechtsgebiete, publiziert der Münchener Verlag C.H.Beck heute rund 50 Fachzeitschriften, die meisten davon – wie die NJW – in seiner Niederlassung in Frankfurt am Main. Darunter auch die „Zeitschrift für Rechtspolitik“ (ZRP), die als ständige Beilage zur NJW gehört und in diesem Oktober ihr 40-jähriges Bestehen feiert.
Erhältlich ist die immer montags erscheinende NJW längst nicht mehr nur als gedrucktes Heft. Ihre Inhalte sind auch im Internet über die juristische Datenbank beck-online, über Daten-DVD und als Hörbuch-CD für unterwegs abrufbar.
Weiterhin zählt die NJW zu den Stiftern des anerkannten Regino-Preises, der Journalisten jährlich für die beste Justizberichterstattung ehrt.
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