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VDZ kritisiert Datenschutzkompromiss

Eingestellt von Stephan Orgel am 02.07.2009 10:12 kein Kommentar Drucker-Optimiert
Gelesen: 355 · heute: 2
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Bild(02.07.2009 -vum) Am Freitag soll im Bundestag die Novellierung des Datenschutzgesetzes abgesegnet werden. Der VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger begrüßt in einer Pressemitteilung die Kompromissbereitschaft der Regierungsfraktionen, kritisiert jedoch die letztendlich vereinbarte Regelung: “Es ist äußerst fraglich, ob mit dem nun vereinbarten Kompromiss eine ausreichende Zahl potenzieller Neu-Leser für die briefliche Abo-Werbung erreichbar bleibt.”

Statt auf bewährte Modelle wie die österreichische codierte Kennzeichnung der Adressquelle im Werbebrief zurückzugreifen, verlange der Kompromiss nun die Klarnamenkennzeichnung des Adresslieferanten. Daraus folge die Gefahr eines erheblichen Rückgangs der verfügbaren Adressen. Würde sich diese Gefahr realisieren, wäre der Schaden für die auf Briefwerbung essentiell angewiesenen Abo-Auflagen ähnlich groß wie durch den Regierungsentwurf, der eigentlich verbessert werden sollte.

Nach der geplanten Neuregelung soll künftig nicht nur Telefon- und E-Mail-Werbung, sondern auch die Briefwerbung von der vorherigen Einwilligung des Angeschriebenen abhängig werden. Ausnahmsweise sollen jedoch Werbebriefe bis zum Widerspruch des Angeschriebenen zulässig bleiben, wenn aus dem Brief die Quelle der Adresserhebung eindeutig hervorgeht.

Sowohl VDZ als auch der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV), der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (BVH) und andere kritisieren darüber hinaus die vielen Unklarheiten und zum Teil widersprüchlichen Regelungen, die den Unternehmen zusätzliche Kosten und Risiken aufbürden, aber kaum zu einer Verbesserung des Datenschutzes führen würden.

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Schlagworte: Bundesdatenschutzgesetz, Gesetzesnovelle, VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger

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